Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und Privatzimmer
Die Klassifizierung des DTV wurde 1994
entwickelt und wird nach ihrer 2. Überarbeitung im Februar 1999 bundesweit
umgesetzt. Sie ergänzt die Klassifizierung für gewerbliche
Beherbergungsbetriebe, die als „Deutsche Hotelklassifizierung“ durch den
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bzw. durch dafür gegründete
Gesellschaften durchgeführt wird. Zur Kennzeichnung der Qualität privater
Ferienunterkünfte hat der DTV auf die Sterne als international anerkannte
Symbole zurückgegriffen. In den Gastgeberverzeichnissen sollte auf die
Unterschiede zwischen Deutscher Hotelklassifizierung und der DTV-Klassifizierung
unbedingt deutlich hingewiesen werden. Dazu werden die Sterne-Ergebnisse der
Ferienwohnungen und -häuser mit einem F (z.B. F
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die der Privatzimmer mit einem P (z.B. P
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gekennzeichnet. Im Privatzimmerbereich können maximal 4 Sterne vergeben werden.
Der DTV hat mit dem DEHOGA eine Abgrenzung zwischen den beiden Klassifizierungsmodellen vereinbart: Alle konzessionierten Betriebe werden entsprechend den Kriterien des DEHOGA eingestuft. Bei Apartmenthotels und Boardinghäusern kommt es auf den Charakter der Unterkunft an. Steht das Wohnen in separaten Apartments im Vordergrund, so greift die DTV-Klassifizierung; liegt der Schwerpunkt auf dem hotelmäßigen Service mit der zusätzlichen Möglichkeit der Selbstverpflegung, fällt die Klassifizierung in den Bereich des DEHOGA. Privatzimmer, Ferienhäuser und -wohnungen des Segments „Urlaub auf dem Bauernhof“ werden grundsätzlich anhand der DTV-Kriterien klassifiziert. Handelt es sich jedoch um größere, konzessionierte Betriebe mit erkennbarem Hotelcharakter, greift die deutsche Hotelklassifizierung.
Die Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt in der Hand der örtlichen Tourismusinstitutionen. Ihre Aufgabe ist es, die Vermieter über die Klassifizierung zu informieren, die Klassifizierungsbögen zu verteilen und auszuwerten, die Vermieter gegebenenfalls zu beraten und vom Ergebnis zu benachrichtigen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in den lokalen Unterkunftsverzeichnissen veröffentlicht. Über die örtliche Tourismusorganisationen können auf Wunsch der Vermieter Klassifizierungsschilder und/oder Urkunden beim Deutschen Tourismusverband bestellt werden.
Verbindlich festgelegt wurde die Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: Sie gilt für drei Jahre und muss danach erneut durchgeführt werden. Auf den Klassifizierungsschildern wird die Gültigkeitsdauer durch eine Plakette angezeigt.